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Gründercheck – selbstaendig machen:
Einkommensteuer: Wer zahlt, wer nicht?
Ob selbstständig oder Lohnarbeit: Einkommensteuer zahlt jeder. Anders als der Beschäftigte erledigt der Unternehmer seine Steuerangelegenheiten selbst, beziehungsweise übergibt die Aufgabe an einen Steuerberater. Erst nach der Rückmeldung vom Finanzamt begleicht er seine steuerlichen Verbindlichkeiten.
Einmal pro Jahr oder vierteljährlich
Als Einkommen zählen alle Einnahmen, die das Unternehmen erwirtschaftet, abzüglich der Betriebskosten. Aus dem Steuerergebnis im ersten Jahr nach Gründung berechnet das Finanzamt häufig eine Steuervorauszahlung. Diese ist in vier Abschlägen vorab zu entrichten. Die Gesamtsumme der Vorauszahlungen kann durchaus höher liegen als die Steuerlast auf die zu erwartenden Einnahmen im neuen Geschäftsjahr. Viele Selbstständige sind darauf nicht vorbereitet und geraten dann in Bedrängnis.
Leistungen von der Arbeitsagentur
Erzielt das Unternehmen keine Gewinne oder liegt das Einkommen unterhalb des Steuereingangssatzes von EUR 8.800,- (Stand: 2017) fallen keine Steuern an.
Das ist besonders für diejenigen interessant, die aus Arbeitslosigkeit heraus gründen. Einnahmen, die aus Zuschüssen der Arbeitsagentur stammen,
zählen nicht zum Einkommen.
Die Höhe der Fördermittel liegt auf dem Niveau des zuletzt gezahlten Arbeitslosengeldes ALG I. Eine Gründung unter Hartz 4 für Selbstständige schließt das Gesetz zumindest nicht aus, wird jedoch eher in Ausnahmefällen gewährt.
Daten elektronisch übermitteln
Für Selbstständige schreibt die Finanzbehörde die elektronische Steuererklärung zwingend vor. Das erledigt der Steuerberater. Kleine Unternehmen oder Freiberufler mit vereinfachter Buchführung nutzen entsprechende Steuersoftware, die beim Erstellen der Steuererklärung und Übermitteln unterstützt. Der Bescheid ergeht innerhalb einer angemessenen Frist und wird neben dem elektronischen Abgleich zusätzlich in Schriftform zugestellt.
Mehr zum Thema Einkommensteuer und was Gründer zu beachten haben erfahren Sie unter http://www.gruendercheck.com. Freie Wahl der Krankenversicherung für Selbstständige